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    HINWEISGEBERSCHUTZ

    Internes Meldesystem

    Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir einen sicheren Kanal zur Meldung von Verstößen.

    Schutz vor Repressalien

    Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt.

    Vertraulichkeit garantiert

    Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt.

    Transparente Bearbeitung

    Sie werden über den Fortschritt Ihrer Meldung informiert.

    Was kann gemeldet werden?

    Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen hinweisen. Meldbare Verstöße umfassen:

    • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    • Verstöße gegen EU-Recht
    • Arbeitsschutz- und Sicherheitsmängel
    • Umweltschutzverletzungen
    • Verbraucherschutzverstöße
    • Datenschutzverletzungen
    • Korruption und Bestechung

    Hinweisgeberbeauftragter

    Klaus Thormählen GmbH
    Hinweisgeberbeauftragter
    Emma-Ihrer-Straße 10
    23843 Bad Oldesloe
    hinweisgeber@thormaehlen-gmbh.de

    PDF-Broschüre herunterladen

    Meldung einreichen

    Anonyme Meldung

    Ihre Identität bleibt geschützt

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    Ihre Meldung wird verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Sie sind gemäß HinSchG vor Repressalien geschützt.