HINWEISGEBERSCHUTZ
Internes Meldesystem
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir einen sicheren Kanal zur Meldung von Verstößen.
Schutz vor Repressalien
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt.
Vertraulichkeit garantiert
Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt.
Transparente Bearbeitung
Sie werden über den Fortschritt Ihrer Meldung informiert.
Was kann gemeldet werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen hinweisen. Meldbare Verstöße umfassen:
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen EU-Recht
- Arbeitsschutz- und Sicherheitsmängel
- Umweltschutzverletzungen
- Verbraucherschutzverstöße
- Datenschutzverletzungen
- Korruption und Bestechung
Hinweisgeberbeauftragter
Klaus Thormählen GmbH
Hinweisgeberbeauftragter
Emma-Ihrer-Straße 10
23843 Bad Oldesloe
hinweisgeber@thormaehlen-gmbh.de